
Absicherung Wohngebäude | Eigenheim
Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung - selbst das solideste Haus kann stark beschädigt werden. Diese Schäden auszuschließen, ist fast unmöglich. Desweiteren ist zu beobachten, dass die Schäden durch klimatische Veränderungen auch in Regionen zunehmen, die bislang weniger betroffen waren. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sich zumindest finanziell absichern.
Welche Gefahren sind wie versichert?
Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem versicherten Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist.
Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.
Die Standarddeckung der Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:
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Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
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Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
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Sturm/Hagel
Was gilt als versichert:
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihr individuelles Angebot einzuschließen.
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert
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Vorsatz
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Krieg
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Kernenergie
Außerdem gibt es zahlreiche weitere Schadenarten, die grundsätzlich erst einmal nicht als mitversichert gelten, wie Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, Schäden durch Sturmfluten oder auch Nutzwärme- und Sengschäden.
Folgende Leistungen werden im Schadenfall durch den Versicherer erbracht
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Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Gegenständen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
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Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf den Zeitwert.
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Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.
Die 3 häufigsten Fehler bei der Wohngebäudeversicherung
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Die bestehende Versicherung wurde schon seit längerer Zeit nicht überprüft und/oder die Leistungen sind unklar.
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Der tatsächliche Wert des Gebäudes ist deutlich höher als die vereinbarte Versicherungssumme, d.h. es besteht Unterversicherung (Beispiel: Sie haben eine Versicherungssumme von 300.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Wert Ihres gesamten Hauses ist aber doppelt so hoch, nämlich 600.000 Euro. Sie sind damit unterversichert: Der Versicherer steht bei einem Schaden nicht für die volle Summe ein. Ist diesem Beispiel ist nach einem Brand ein Schaden von 100.000 Euro eingetreten, so zahlt die Versicherung nur 50.000 Euro, da das Haus zur Hälfte unterversichert war.)
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Elementarschäden sind nicht versichert. Dazu gehören: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Hier sollten ausdrücklich auch Schäden durch Starkregenfälle im Rahmen dieses Bausteins mitversichert werden. Dieses Risiko besteht nicht nur für Gebäude, die nahe an Gewässern stehen, sondern auch für Gebäude an Berghängen.